Hausordnung

Hausordnung

Die Schule ist unsere Lern-und Arbeitsstätte. Jeder versucht bestmögliche Leistungen zu erreichen, gute Disziplin und Ordnung zu halten, dass ein niveauvoller Schulbetrieb gesichert werden kann. Dazu brauchen wir Regeln des Zusammenlebens, an die wir uns alle halten.

  1. In der Schule verhält sich jeder so, dass er sich selbst und andere Personen nicht verletzt oder gefährdet und Sachschäden oder Belästigungen nicht entstehen. Jeder Schüler hat die Pflicht, sich gegenüber Lehrern und anderen erwachsenen Personen sowie Mitschülern höflich und anständig zu benehmen.
  2. Jeder ist verpflichtet, mutwillige Zerstörungen und Unfallgefahren sofort der Schulleitung, einem Lehrer bzw. dem Hausmeister zu melden.
  3. Jeder Schüler, Besucher, Benutzer oder jede sonstige an der Schule tätige Person, welche einen vorsätzlichen Schaden verursacht, ist zum Schadenersatz verpflichtet.
  4. Der Vormittagsunterricht beginnt 7.30 Uhr und endet 13.20 Uhr. Von 7.00 bis 7.30 Uhr kann der gleitende Unterrichtsbeginn genutzt werden. Für den Nachmittagsunterricht und die AG –Tätigkeit holen der Lehrer bzw. der AG-Leiter die Kinder am Eingang der Schule oder Turnhalle ab und hat die Aufsichtspflicht.
  5. Die Unterrichtsstunde beginnt und endet mit dem Klingelzeichen (Gong). Schwimmunterricht: Die Klassen werden von einer Begleitperson zur Schwimmhalle gebracht und von dort zurück zur Schule geführt. (Belehrung erforderlich!)
  6. Die Oberbekleidung wird aus hygienischen Gründen an die Garderobenhaken der zugewiesenen Plätze gehängt.
  7. Das Tragen von Hausschuhen im Gebäude ist Pflicht. Feste Schuhe sind zu den Werkräumen und zur Hofpause zu tragen.
  8. Das Mitbringen von größeren Geldbeträgen und Wertsachen (Uhren, Schmuck u.ä.) sollte unterbleiben, da es für Schäden u.ä. keine Haftung seitens des Schulträgers gibt. Vor dem Sportunterricht sind Uhren und jeglicher Schmuck abzulegen. Beim Sportunterricht wird geeignete Turnkleidung getragen.
  9. Gefährliche Gegenstände (z.B. Messer u.ä.) dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
  10. Handys unterliegen ebenfalls nicht der Versicherungspflicht des Schulträgers und sind während des Aufenthalts im gesamten Schulgelände abzuschalten. Bei Verstößen wird das Handy oder Smart-Watch eingezogen und die Eltern müssen dies in der Schule abholen.
  11. In den Pausen ist der ständige Aufenthalt auf den Korridoren aus Gründen der Sicherheit nicht gestattet. In der großen Pause gehen alle Schüler bei geeignetem Wetter auf den Schulhof. Über das Betreten der angrenzenden Rasenflächen bis zur Sportanlage entscheiden die aufsichtsführenden Lehrer. Erst zum Vorklingeln begeben sich die Schüler in die Fachräume bzw. Turnhalle.
  12. Findet die Hofpause witterungsbedingt nicht im Freien statt, verlassen die Schüler im Falle einer Doppelstunde die Fachräume und begeben sich in ihr Klassenzimmer.
  13. Das eigenmächtige Verlassen des Schulhauses bzw. Schulgeländes während des Unterrichts und der Pausen ist nicht erlaubt.
  14. Die Fenster, außer Kippfenster, bleiben in den Pausen geschlossen. Für ausreichend Frischluft in den Zimmern ist der jeweilig unterrichtende Lehrer verantwortlich.
  15. Während des Unterrichts ist das Essen und der Genuss von Kaugummi nicht gestattet. Das Trinken ist bei Bedarf erlaubt.
  16. Für Sauberkeit und Reinhaltung von Schulgebäude und –gelände sind alle Benutzer gleichermaßen verantwortlich. Die Schüler sorgen für Sauberkeit an ihrem Arbeitsplatz. Eine Verunreinigung der Gebäude, insbesondere der Klassenräume, Flure und Treppenhäuser, Toiletten sowie der Außenanlagen ist unzulässig.
  17. Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Ordnungsmaßnahmen aufgrund § 39 des Schulgesetztes für den Freistaat Sachsen eingeleitet werden.

Die überarbeitete Hausordnung wurde am 19. September 2023 durch die Schulkonferenz beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

R. Prünstner / Schulleiter